Dein letzter Wille kann bereits heute Weichen für die Zukunft stellen.

Seit bald 70 Jahren setzt sich AFS Schweiz für die interkulturelle Verständigung und eine friedlichere Welt ein. Hilf uns, dieses Vermächtnis weiterbestehen zu lassen, indem du AFS mit einer Erbschaft oder einem Legat in deinem Testament berücksichtigst.

Ein Testament aufsetzen

Ein Testament lässt sich leicht verfassen. Einige wenige Vorgaben gilt es zu beachten:

  • Das Testament muss von Anfang bis Ende von dir eigenhändig geschrieben sein
  • Das Dokument muss mit Datum versehen sein (Angabe von Jahr, Monat und Tag)
  • Es muss von dir von Hand unterzeichnet sein

Gerne darfst du AFS auch vorgängig über dein Testament informieren.
Wir danken dir herzlich für jede Unterstützung!

Hier kannst du die Informationen als Flyer herunterladen.

Bei Fragen hilft dir Sarah Money gerne weiter: sarah.money@afs.org

Fragen & Antworten

  • Direkte Nachkommen, Eltern, der Ehegatte sowie eingetragene Partner bzw. Partnerinnen haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes. Ihren Pflichtteil kann den gesetzlichen Erben in der Regel nicht verwehrt und nicht im Testament abgeändert werden.
  • Indem du ein Testament verfasst, kannst du bestimmen, wer dein nicht pflichtteilgeschütztes Vermögen erhalten soll. Du kannst natürliche oder juristische Personen ebenso wie Firmen, Vereine und Stiftungen begünstigen.

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